AGB

Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle dem Fotografen Robert Recker (im folgenden Fotograf genannt) erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Fotograf erkennt diese schriftlich an.

Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Fotoaufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Auftraggeber die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, der Fotograf führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und liefert sie dem Auftraggeber per Datenübertragung. Auswahl- und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Lieferung auf Datenträgern oder Druck werden individuell vereinbart.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der gesonderten Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.
  5. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten
    Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen
    Umfang.
  3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und
    wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, ohne dass den Fotografen hierfür ein Verschulden trifft, hat der Auftraggeber dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu zahlen. Erfolgt die Absage bis spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin, beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Honorars. Bei späterer Absage ist das gesamte vereinbarte Honorar zu zahlen.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber eine Nutzung des Bildmaterials nicht gestattet.

Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt den Fotografen frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
  2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung des erworbenen Bildmaterials, sowie die sich aus der Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  3. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Dateien.
  4. Die Haftung des Fotografen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der vereinbarten Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Datenschutz

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen elektronisch gespeichert.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigenwerbung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

Stand: 15.03.2026

Robert Recker Photography
Potsdamer Straße 98
10785 Berlin